TGL

TGL steht für "Technische Gebrauchs- und Lieferbedingungen". Die TGL waren Normen in der ehemaligen DDR. Während es in der BRD die DIN-Normen gab, gab es in der DDR entsprechend die TGL.

Im Gegensatz zur DIN-Norm, die nur eine Empfehlung darstellt, war die TGL jedoch Vorschrift. Die TGL-Texte hatten den Charakter eines Gesetzes. Der Nachweis für normgemäßes Handeln nach den TGL entließ den Betroffenen aus der weiterer Verpflichtung im Schadensfall. Anders bei der DIN-Norm: eine Anwendung der DIN-Normen entlässt den Anwender im Schadensfall nicht aus der Haftung. Die Abbildung 1 zeigt den Kopf eines TGL-Norm-Blattes.

Es wurden auch einige DIN-Normen in die TGL übernommen, der TGL wurde dann eine Null vorangestellt. So entspricht die "TGL 0-1048 Betonprüfungen" von 1963 der DIN 1048.

Alle uns vorliegenden TGL finden Sie in unserem TGL-Verzeichnis.