Baukosten, Rohbaukosten

Die Baukosten werden für Gebäude nach deren Brutto-Rauminhalt berechnet. Die berechneten Kubikmeter des Brutto-Rauminhaltes werden mit dem jeweils angegebenen Baukostenwert multipliziert. Der Brutto-Rauminhalt wird nach der DIN 277 errechnet. Dabei wird der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses mit nur 1/3 seines Rauminhaltes angerechnet.

Die Gebühr einer Baugenehmigung richtet sich in Bremen nach den errechneten Baukosten [1, § 2] und in Niedersachsen nach den errechneten Rohbaukosten [2, § 3].

Preisindexzahl

Die Grundlage der Berechnung sind die Baukostenwerte aus dem Jahr 2010. Jeweils im Oktober werden diese Baukostenwerte mit der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindexzahl (inclusive Mehrwertsteuer) berechnet und auf volle Euro gerundet.

Bremen: Baukostenwerte 2010

Gebäudeart EURO / m3
Wohngebäude 283
Bürogebäude 401
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude 113
Gewerbliche Betriebsgebäude 155

Beispiel: Der Baukostenwert für Wohngebäude aus dem Jahre 2010 beträgt 283 € je Kubikmeter (Preisindex = 100). Die Preisindexzahl für 2018 beträgt 116,8. Somit ergibt sich der Baukostenwert je Kubikmeter für das Jahr 2019 zu 331 € (283:100x116,8), gültig bis Oktober 2019.

Nds.: Rohbaukostenwerte 2010

Gebäudeart EURO / m3
Wohngebäude 110
Bürogebäude 149

Beispiel: Der Rohbaukostenwert [2, § Anlage 2] für Wohngebäude aus dem Jahre 2010 beträgt 110 € je Kubikmeter (Preisindex = 100). Die Preisindexzahl für 2018 beträgt 117,23. Somit ergibt sich der Rohbaukostenwert je Kubikmeter für das Jahr 2019 zu 129 € (110:100x117,23), gültig bis Oktober 2019.


[1] BauKostV Kostenverordnung Bau; Vom 3. September 2002

[2] BauGO Baugebührenordnung; Vom 4. August 2014